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Einwegpfand

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

 

basierend auf einer EU-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber zum 1. Januar 2022 die für viele andere Segmente bereits im Markt umgesetzte Pfandpflicht nun auch unter anderem auf die Kategorie der Fruchtsäfte, Gemüsesäfte und Smoothies in „Einwegkunststoffgetränkeflaschen“ mit einem Füllvolumen von 100ml bis 3L erweitert.

Der Begriff „Einwegkunststoffgetränkeflasche“ umfasst dabei alle Flaschen- und Kanister-Formen in verschiedensten Kunststoffarten (z.B. PET, HDPE).

Die ELKA-FRISCHE ist als Inverkehrbringer von frischen Säften und Smoothies hier ihrer Pflicht nachgekommen, sich beim Deutschen Pfandsystem (DPG) zu registrieren.

 

Im Bewusstsein, welche Herausforderungen das Handling von Einwegpfand-Produkten für den Großteil unserer Kunden mit sich bringt, haben wir uns dazu entschieden, für unser Offenausschank Sortiment unter der Marke ELKA-FRISCHE eine neue 3,05L Flasche zu entwickeln, die weiterhin die gewohnte Pfandfreiheit sicherstellt.

Unsere neue 3,05L Flasche besitzt einen Anteil von 50% recyceltem PET (rPET) und ist wie gewohnt über das Duale System recycelbar.

 

Als weitere pfandfreie Lösung mit Füllgrößen auch unter 3L, haben wir nach kundenindividueller Absprache die Möglichkeit, sogenannte „Pouch Packs“ (Beutel) anzubieten.

Sollte hierfür Interesse bei Ihnen bestehen, kommen Sie gerne auf uns zu!

 

Für unsere Kunden, die bereits einen Pfandprozess etabliert haben und Produkte mit Pfand vorziehen, bieten wir nach Rücksprache weiterhin unsere bekannte ELKA-FRISCHE 1L Flasche als Einweg Pfandprodukt mit reduzierter Sortenauswahl an.

 

Ebenfalls unter die Pfandpflicht fallen unsere 250ml To Go-Flaschen unter der Marke Grandmade in den gewohnten Sorten und Rezepturen in den Kategorien Pure Juice, Fruit Smoothie und Veggie Smoothie.

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Pfandfrei sind aufgrund der geringen Füllgröße dagegen unsere Grandmade Fruit Shots 60ml und Bio Ingwer Shots 60ml.

 

Unsere Handelsware Valensina Kühlfrisch Orange 1L wurde im Zuge der neuen gesetzlichen Anforderungen auf den aus der Vergangenheit bereits bekannten, pfandfreien 1L Elopak umgestellt.

Rücknahme

Für Endverbraucher:

 

Sämtliche Pfandverpackungen können bei einem Getränkehändler Ihres Vertrauens oder aber in allen anderen Discountern und Supermärkten zurückgeben werden.

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Eine Rückführung zu uns ist theoretisch auf Ihre Kosten möglich, jedoch aus Umweltgesichtspunkten für uns keine präferierte Lösung.

Sollte dies für Sie dennoch in Frage kommen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

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Für Händler, Großverbraucher und Gastronomiebetriebe:

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Sämtliche Pfandverpackungen können über bestehende Einwegpfandprozesse (z.B. über GFGH oder Großhandelspartner) in den meisten Fällen zurückgegeben werden.

Eine Rückgabe ist selbstverständlich theoretisch auch in Discountern und Supermärkten möglich, insofern sich die Menge im Rahmen des Vertretbaren handelt.

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Eine Rückführung zu uns bzw. unseren Clearing Partner ist über eine Boxenlogistik möglich - insofern dies für Sie interessant ist kommen Sie bitte zur weiteren Absprache auf uns zu.

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Kontaktdaten:

Holger Weber

Mail: holger.weber@elka-frische.de

 

Weitere Infos zum Thema Pfand finden Sie auf der Seite der DPG unter www.dpg-pfandsystem.de

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